Was unterscheidet Praxisreinigung von Büroreinigung?
Der Unterschied liegt in der Bereichstrennung und der Flächendesinfektion. Reinigungsutensilien für Behandlungsräume dürfen nicht in Sanitärbereichen eingesetzt werden, Einwirkzeiten von Desinfektionsmitteln müssen eingehalten und die Arbeiten dokumentiert werden.
Dazu kommt die Schweigepflicht. Unser Personal in Praxen wird darauf hingewiesen, dass Patientenunterlagen, Bildschirme und Terminbücher weder gelesen noch umgeräumt werden.
