Bauendreinigung: Ablauf, Umfang und Abgrenzung

Aktualisiert am 11. August 20266 Minuten LesezeitCall a Cleaner, Hannover

Die Bauendreinigung ist der letzte Reinigungsschritt vor Übergabe oder Abnahme eines Bauvorhabens. Sie entfernt Bauschutt, Schutzfolien, Zement-, Mörtel- und Farbreste und stellt durch Feinreinigung aller Oberflächen den bezugsfertigen Zustand her. Sie folgt auf die Baugrobreinigung, die während der Bauphase zwischen den Gewerken stattfindet.

Welche Reinigungsstufen gibt es am Bau?

Die Begriffe werden in Ausschreibungen nicht immer einheitlich verwendet. Entscheidend ist deshalb, im Leistungsverzeichnis konkret zu beschreiben, welcher Zustand am Ende erreicht sein soll.

StufeZeitpunktZiel
Baugrobreinigungwährend der BauphaseSchutt und Verpackungen räumen, damit die nächsten Gewerke arbeiten können
Bauzwischenreinigungzwischen einzelnen GewerkenStaub und Reste vor empfindlichen Arbeiten entfernen
Bauendreinigungvor Übergabe oder Abnahmebezugsfertiger Zustand aller Oberflächen
Erstreinigungnach EinzugÜbergang in die reguläre Unterhaltsreinigung

Was gehört zur Bauendreinigung?

  • Entfernen von Bauschutt, Verpackungen und Schutzfolien
  • Beseitigung von Zement-, Mörtel-, Farb- und Klebstoffresten
  • Reinigung von Fenstern, Rahmen, Falzen und Silikonfugen
  • Feinreinigung aller Böden je nach Belag
  • Sanitärobjekte, Armaturen und Fliesenflächen
  • Heizkörper, Türen, Zargen, Steckdosen und Schalter
  • Einbauschränke und Küchen innen und außen
  • Treppenhaus, Aufzug und Zuwegung

Wann sollte der Termin gesetzt werden?

Die Bauendreinigung wird nach Abschluss aller handwerklichen Arbeiten terminiert, aber vor der Abnahme. Erfolgt sie zu früh, verschmutzen nachlaufende Restarbeiten die gereinigten Flächen erneut.

In der Praxis verschieben sich Abnahmetermine regelmäßig. Sinnvoll ist deshalb, den Reinigungstermin früh grob zu reservieren und die genaue Lage kurzfristig festzulegen, statt spät anzufragen und dann keine Kapazität zu bekommen.

Worauf achten Bauträger bei der Beauftragung?

  • Ist der Ausbaustand im Angebot berücksichtigt oder nur die Quadratmeterzahl?
  • Wer entsorgt den anfallenden Abfall und zu wessen Kosten?
  • Sind Fenster inklusive Rahmen und Falzen enthalten?
  • Gibt es eine Nachbesserungsregelung, falls bei der Abnahme Mängel auffallen?
  • Ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an fertigen Oberflächen vorhanden?

Häufige Fragen

Das hängt von Fläche, Ausbaustand und Verschmutzungsgrad ab. Eine belastbare Angabe entsteht erst nach einer Besichtigung des Objekts im aktuellen Zustand.

In der Regel der Bauherr oder Generalunternehmer. In Werkverträgen wird die Reinigung häufig als eigene Position geführt, teilweise anteilig auf die Gewerke umgelegt.

Üblich ist eine Nachbesserung innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters. Diese Regelung sollte vor Beauftragung schriftlich festgehalten werden.

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