Eine eigene Reinigungskraft ist beim reinen Stundenlohn günstiger, verursacht aber Sozialabgaben, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und Organisationsaufwand. Eine Reinigungsfirma kostet pro Stunde mehr, übernimmt dafür Vertretung, Haftung, Material und Qualitätskontrolle. Ab etwa zehn Reinigungsstunden pro Woche kippt die Rechnung meist zugunsten des Dienstleisters.
Was kostet eine eigene Reinigungskraft wirklich?
Der Bruttostundenlohn ist nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Umlagen U1 und U2.
Dazu kommen Kosten, die nicht auf der Lohnabrechnung auftauchen: bezahlter Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, Reinigungsmittel und Geräte sowie die Zeit, die jemand im Unternehmen mit Einweisung, Dienstplan und Kontrolle verbringt.
Bei einer Beschäftigung im Minijob gilt zusätzlich die Verdienstgrenze. Wird sie überschritten, entsteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit deutlich höheren Abgaben.
Was übernimmt eine Reinigungsfirma zusätzlich?
Der Stundensatz eines Dienstleisters liegt höher, enthält aber Leistungen, die bei eigener Anstellung beim Unternehmen bleiben.
- Vertretung bei Krankheit und Urlaub, ohne dass der Turnus ausfällt
- Betriebshaftpflicht für Schäden am Objekt
- Reinigungsmittel, Geräte und deren Wartung
- Einweisung und Schulung des Personals
- Qualitätskontrolle und Dokumentation
- Keine Lohnbuchhaltung, keine Dienstplanung, kein Arbeitsrecht
Ab wann lohnt sich welche Variante?
Bei wenigen Stunden pro Woche und einem einzelnen, gleichbleibenden Objekt kann die eigene Anstellung sinnvoll sein. Sobald mehrere Räume, wechselnde Anforderungen oder Vertretungsfälle ins Spiel kommen, verschiebt sich der Vorteil deutlich in Richtung Dienstleister.
Ein häufig unterschätzter Punkt: Fällt die eigene Reinigungskraft längerfristig aus, entsteht Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Gleichzeitig muss kurzfristig Ersatz beschafft werden. Diese doppelte Belastung trifft kleinere Unternehmen besonders hart.
| Kriterium | Eigene Reinigungskraft | Reinigungsfirma |
|---|---|---|
| Kosten pro Stunde | niedriger | höher |
| Sozialabgaben | trägt das Unternehmen | entfallen |
| Ausfall bei Krankheit | Reinigung fällt aus | Vertretung wird gestellt |
| Urlaubsvertretung | selbst zu organisieren | im Vertrag enthalten |
| Haftung bei Schäden | Unternehmen | Betriebshaftpflicht des Dienstleisters |
| Material und Geräte | selbst zu beschaffen | in der Regel enthalten |
| Verwaltungsaufwand | Lohnbuchhaltung, Dienstplan | eine Rechnung |
| Flexibilität bei Flächenänderung | Arbeitsvertrag anpassen | Leistungsverzeichnis anpassen |
Häufige Fragen
Nur, wenn sie tatsächlich selbstständig tätig ist. Arbeitet sie weisungsgebunden zu festen Zeiten in Ihren Räumen mit Ihrem Material, liegt in der Regel Scheinselbstständigkeit vor. Das Risiko der Nachzahlung von Sozialabgaben trägt der Auftraggeber.
Ja. Verbreitet ist die Aufteilung, bei der eine eigene Kraft die tägliche Unterhaltsreinigung übernimmt und ein Dienstleister Glasreinigung, Grundreinigung und Sonderleistungen abdeckt.
Üblich sind zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende. Kürzere Laufzeiten sind verhandelbar, meist gegen einen höheren Stundensatz.
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